KAB Diözesanverband Osnabrück
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung

KAB Diözesanverband Osnabrück

KAB und Kossen begrüßen schärfere Regelungen für Fleischbranche

Münster. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Münster und Sozialpfarrer Peter Kossen aus Lengerich begrüßen die Beschlüsse des Bundeskabinetts, die Arbeitsschutzvorschriften in der Fleischindustrie deutlich zu verschärfen und Werkverträge ab 2021 generell zu verbieten. Zwar seien diese Schritte längst überfällig, so KAB-Diözesanpräses Michael Prinz, da die unwürdigen Arbeitsbedingungen und Unterbringung für die Arbeiter*innen aus Osteuropa schon seit Jahren bekannt gewesen seien. Dennoch zeigt man sich im katholischen Sozialverband erleichtert, dass die Politik nun endlich deutlich eingreift. „Das ist ein guter Schritt zurück zur Stammbelegschaft mit mehr Arbeitnehmerschutz“, betont der Diözesanpräses, „auch wenn wir uns für die Arbeiter gewünscht hätten, dass dies nicht erst ab 2021 umgesetzt wird.“

Damit sich für die Arbeitnehmer*innen die „miserable Situation“ nachhaltig ändert, müsse „durchgreifend kontrolliert werden“, so Prinz. Der KAB-Präses befürchtet, dass „organisatorische Änderungen alleine nicht automatisch bessere Arbeits- und Wohnbedingungen schaffen.“

Pfarrer Peter Kossen, KAB-Vorstandmitglied aus Lengerich und engagierter Kämpfer für die Rechte der Arbeitsmigranten*innen mahnt seit Jahren mehr Verantwortung bei den Unternehmen der Fleischindustrie an. Zu Beginn der Corona-Pandemie warnte er eindringlich vor Masseninfektionen unter den Arbeiter*innen der Schlachtbetriebe. Es sei allerdings tragisch, so Kossen, dass die vielen Appelle erst gehört wurden, nachdem Hunderte Arbeiter*innen positiv auf das Virus CoV 19 getestet worden waren.

„Der Kampf ist noch nicht zu Ende“, weiß Peter Kossen. Nun müsse die Politik die anderen Branchen, die vornehmlich mit Arbeitsmigranten*innen und Subunternehmen arbeiten, schärfer in den Blick nehmen, fordert er. Denn so Kossen: “Faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen statt Ausbeutung sowie die Einhaltung von Mindeststandards in Unterbringung und am Arbeitsplatz müssen unbedingt auch in anderen Unternehmen durchgesetzt werden.“

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